Verzichtserklärung
- Hinweis
- Mir ist bekannt, dass sich mein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, wenn ich Schadenersatzansprüche nach § 42e VVG gegen den Versicherer und/oder Versicherungsvermittler wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beratung zum gewünschten Versicherungsschutz geltend mache.