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Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

(Ausschnittweise aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie)

 

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst, als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.

Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert. Gute Anbieter versichern nicht nur den Beruf, sondern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, mit welcher das überwiegende Einkommen erzielt wurde. Gerade für Tierärzte ist dies non besonderem Interssse, da der Beruf des Tierarztes ein sehr breit gefächertes Arbeitsspecktrum aufweist.

In den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken wird das Thema Berufsunfähigkeit unterschiedlich betrachtet. Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass die berufsständischen Versorgungswerke den Begriff der Berufsunfähigkeit noch als Leistungsvoraussetzung für eine Rentenzahlung haben, ganz im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung, in welcher, für alle nach 1961 geborenen nur noch der Begriff der verminderten Erwerbsfähigkeit verwendet wird, was mit großen Leistungskürzungen einherging.

Risiken der Erwerbsminderung

Farbe Risiko %
Tumorerkrankungen (Krebs) 12,6
Krankheiten des Verdauungssytems / Stoffwechselkrankheiten 3,8
Krankheiten des Kreislaufsystems / der Atmungsorgane 12,6
Krankheiten von Skelett/Muskeln/Bindegewebe 13,7
Sonstige Krankheiten 9,4
Krankheiten des Nervensystems 5,8
Physische Störungen 42,1

Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenzugang 2012.

Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke, am Beispiel der sächsischen Ärzteversorgung

Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt. Vorsetzung hierfür ist die Erfüllung des § 30 der Satzung der sächsischen Ärzteversorgung.(http://www.saev.de/40ueberUns/download/Satzung_01092009.pdf)

 

  1. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mitglied vor Erreichen der Regelalters-grenze infolge eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauernd oder vorübergehend zur Ausübung seines Berufes unfähig ist.
  2. Der Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit entsteht so lange nicht, als das Mitglied nicht nachweislich jegliche ärztliche oder tierärztliche Berufstätigkeit aufgegeben hat.

 

Hieran wird deutlich, dass zwar der Beruf versichert ist, nicht jedoch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Garde dies führte und führt immer wieder zu Streitigkeiten.

Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherungswirtschaft

Gute Versicherungsbedingungen in der privaten Versicherungswirtschaft definieren den Begriff der Berufsunfähigkeit immer anhand der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Beispielgebend hier die Definition der Nürnberger Versicherung.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge ärztlich nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder Köperverletzung voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben. Auf die abstrake Verweisung verzichten wir.

Die Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man mit verschiedenen Möglichkeiten vornehmen:

 

  • selbständige Versicherung
  • als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
  • als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
  • als Basisrente mit Einschluss einer BUZ
  • in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds

 

Hier besteht die Möglichkeit einfach mal selber zu rechnen.

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