Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.
Dazu dienen erworbenen gesetzliche Anwartschaften, zum Beispiel in der Tierärzte- / Ärzteversorgung oder der Deutschen Rentenversicherung, private (staatlich geförderte) Renten und/oder angesparte Vermögen.
Berufsständische Versorgungswerke: Kraft Gesetz besteht für jeden Angestellten und Arbeiter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben den Selbständigen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, gibt es jedoch eine Gruppe von Selbständigen und Freiberuflern, die versicherungspflichtig sind.
Nach dem 1. Weltkrieg entschied sich die Standesvertretung der Bayerischen Ärzte dafür, ein berufsständisches Versorgungswerk zu gründen. Dieses Versorgungswerk der Ärzte Bayerns ist das erste in einer langen Reihe von Versorgungswerken für Freiberufler. So gibt es heute Versorgungswerke für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Juristen, Notare, Steuerberater usw., insgesamt 85 Stück. Um die Verwirrung vollständig zu machen, haben oftmals noch einzelne Berufsgruppe in jedem Bundesland ihr eigenes Versorgungswerk.
Angestellte dieser Berufsgruppen haben die Möglichkeit, sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, um in ihr Versorgungswerk einzutreten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren angesammelt. Dies führt zu einer höheren Rentenleistung, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.
Die berufsständischen Versorgungswerke zahlen Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten und Renten wegen Berufsunfähigkeit. Eine Übersicht über die tätigen Versorgungswerke finden Sie hier.
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Private Altersvorsoge: Jeder Arbeitende, ob Niedergelassen oder Angestellt hat die Möglichkeit sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei muß grundsätzlich unterschieden werden nach:
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